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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

"Wir machen uns auf den Weg", unter diesem Siegel des LSB NRW erarbeitet der MSB gemeinsam mit seiner Sportjugend sein Handlungskonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt, als Vorbild für seine Vereine. Ziel ist die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis im Sport in NRW bis zum Ende nächsten Jahres.

Am 29.02.2020 hat der Vorstand des MSB sich selbst verpflichtet, das Thema „Prävention und Intervention interpersoneller, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport“ zu behandeln und als dauerhafte Aufgabe zu verankern, auch der Vorstand der Sportjugend hat dies am 24.03.2020 beschlossen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Mit dem Handlungskonzept sollen klare Kriterien und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im organisierten Sport entwickelt werden. Der MSB und seine Sportjugend verpflichten sich und alle Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle, Übungsleiter*innen und Honorarkräfte zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sowie zur Einhaltung unseres Ehrenkodex

Wir unterstützen Euch ...

  • mit einem Beratungsgespräch zur Orientierung
  • und Planung der ersten Schritte
  • mit Informationen, Schulungen und Workshops
  • auf dem Weg ins Qualitätsbündnis
  • als Ansprechpersonen im Falle eines Verdachts.
  • bei Fragen rund um das erweiterte Führungszeugnis

 

Karoline Kügler

Karoline Kügler

Ansprechpartnerin für das Thema der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt
Kooperation: gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport in Mülheim an der Ruhr

Seit Juli 2021 haben die AWO Mülheim an der Ruhr e.V. und der Kommunale Soziale Dienst (KSD) mit dem MSB und seiner Sportjugend einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, um sich gemeinsam nachhaltig für den Schutz vor sexueller Gewalt stark zu machen. Unsere Kooperationspartner stehen unseren Sportvereinen und –verbänden, Übungsleitungen sowie Betroffenen bei Bedarf beratend zur Seite.

Gemeinsam setzen sich die Beteiligten dafür ein, für das Thema zu sensibilisieren, die Sportvereine in dem Themenfeld zu unterstützen und z. B. Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport fortzubilden.

Weitere Informationen zur Kooperation finden Sie hier

AWO

Die AWO in Mülheim wurde 1920 gegründet und setzt sich seitdem für eine solidarische und gerechte Gesellschaft ein.

Schwerpunkte der Arbeit im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt sind:

  • Die AWO berät kostenlos, anonym und unter Schweigepflicht!
  • Wenn Sie sexuelle Gewalt erlebt haben und sich unterstützende Gespräche wünschen, ist die AWO für Sie da. Ohne lange Wartezeit.
  • Wenn Sie von jemandem wissen, dem sexuelle Gewalt widerfährt oder widerfahren ist, dann unterstützt die AWO, wie Sie mit der Situation umgehen können und was Ihnen und dem Opfer am besten helfen kann.
  • Wenn Sie Eltern sind und erfahren haben, dass Ihr Kind sexuelle Übergriffe erlebt hat oder selber übergriffig gewesen ist, hilft die AWO Ihnen mit Informationen und unterstützenden Gesprächen. Ohne lange Wartezeit.
  • Die AWO berät Einrichtungen zum Umgang mit sexuellen Übergriffen.

 

Die AWO bietet neben der kostenlosen Beratung in der Beratungsstelle außerdem folgendes an:

  • Fachvorträge für „Profis“ (pädagogische Fachkräfte)
  • Informationsveranstaltungen für Eltern
  • Mehrstündige Workshops für Schulklassen oder andere Kinder- und Jugend-Gruppen

 

Kommunaler Sozialer Dienst (KSD)

Der KSD unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt er auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Information von Beratungsstellen über die weiterführende Beratung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An den KSD kann sich jede und jeder wenden, insbesondere aber auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. Der KSD ist grundsätzlich für alle jungen Menschen zuständig.

Beratung bei möglicher Kindeswohlgefährdung 

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht? 

Jeder, der hauptberuflich, ehrenamtlich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.

Für diese Beratungen gibt es sogenannte insoweit erfahrene Fachkräfte. Diese sind auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische Erfahrungen darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist.

Die Mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder einen Jugendlichen im Einzelfall trägt zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Insoweit erfahrene Fachkräfte sind beim KSD tätig. Wenn sie dort arbeiten, bedeutet das nicht, dass sie mit Ihrer Anfrage bereits „das Jugendamt über einen Fall informieren“. Denn Sie müssen keine persönlichen Daten wie Namen oder Herkunft des Kindes angeben. Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilungen von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt der KSD im Rahmen der Meldung einer Kindeswohlgefährdung genauere Angaben, um den notwendigen Schutz des Kindes oder des Jugendlichen umgehend sicherzustellen.

 

Öffnungszeiten des KSD

  • montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr
  • freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Im Falle eines Verdachts auf mögliche Kindeswohlgefährdung
bietet der Kommunale Soziale Dienst Mülheim an der Ruhr unter
den Durchwahlen 0208 455-51 61 / -51 53 / -51 52 / -57 67 eine
entsprechende (anonyme) Beratung an.


Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung melden, stehen Ihnen
die Teams des Kommunalen Sozialen Dienstes unter den
folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

Stadtmitte 0208 455 51 55
Heißen / Heimaterde 0208 455 50 21
Dümpten / Winkhausen 0208 455 51 78
Styrum 0208 455 54 45
Linke Ruhrseite 0208 455 51 64

Für  dringende Fälle innerhalb der Öffnungszeit ist der KSD zusätzlich über folgende Mobilnummer erreichbar: 0175 / 29 64 967. 

Außerhalb der Öffnungszeiten steht eine Rufbereitschaft für
dringende Notfälle zur Verfügung. Diese ist über die Polizei zu
erreichen.

Öffnungszeiter der AWO: 

  • montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr, sowie dienstags und mittwochs in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Beratungsstelle der AWO ist unter 0208 45 00 37 20 zu erreichen.
Sie berät kostenlos, anonym und unter Schweigepflicht,
z. B. wenn Sie sexuelle Gewalt erlebt haben oder von jemandem
wissen, dem sexuelle Gewalt widerfährt oder widerfahren ist.


Das Ele-Phone der AWO Mülheim ist ein Hilfetelefon für Kinder
und Jugendliche sowie Übungsleitungen. Das Hilfetelefon ist
unter der kostenlosen Rufnummer 0800 666 77 76 erreichbar.

Was ist sexualisierte Gewalt im Sport?

Sexualisierte Gewalt ist Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität

  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt
    z.B. sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt …
  • Sexuelle Grenzverletzungen
    z.B. unangemessene Berührungen/ Massagen, sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren, betroffene Person auffordern, mit ihr alleine zu sein …
  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt
    z.B. Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex sowie Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen) …

Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit emotionaler (psychischer) und/oder körperlicher Gewalt (physischer). Emotionale Gewalt bezeichnet Gewalthandlungen, die dazu verwendet werden, um eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen. Sie stellen einen Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbild einer Person da, um Macht und Kontrolle auszuüben.​ 

 

Der LSB NRW gilt seit langem als führend bei der Entwicklung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport.
Im Rahmen der Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ wollen wir den Mülheimer Sportvereinen konkrete Hilfestellung geben, um

  • das Thema zu enttabuisieren
  • präventiv tätig zu werden
  • und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und damit handlungsfähig zu sein.

Was tun im Ernstfall?

Was tun, wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher aus Ihrem Verein von sexueller Gewalt und/oder sexuellen Grenzverletzungen erzählt? 

Wir empfehlen, nicht selber tätig zu werden sondern sich an Experte*innen in Ihrer Nähe zu wenden.

Benötigen Sie hierzu Adressen von Ansprechpartner*innen so helfen wir Ihnen gerne weiter. Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. 

 

Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Die Mitgliedsvereine im MSB sollen sich mit dem Thema "Prävention sexualisierter Gewalt" beschäftigen und aktiv kommunizieren, dass sie nicht wegschauen, sondern genau hinschauen, so dass Täter*innen bei ihnen keine Chance bekommen.

Erste Schritte

  • Auseinandersetzung mit dem Handlungsleitfaden für Vereine des LSB NRW
  • Unterzeichnung des Ehrenkodex durch alle Verantwortlichen im Verein
  • Der LSB NRW stellt Präventionsplakate zu Verfügung. Laden Sie diese herunter und hängen Sie diese gut sichtbar in Ihren genutzten Sportstätten und Geschäftsstellen auf. Daneben kann ein Zettel mit der Telefonnummer eines der gängigen Hilfetelefone, z.B. 0800 22 55 530, aufgehangen werden.
  • Informationen und Materialien auf den Kommunikationskanälen des Vereins veröffentlichen und zur Verfügung stellen (Internetseite und/oder Newsletter)
  • Klare Positionierung des Vorstandes gegen sexualisierte Gewalt, die nach innen und außen kommuniziert und gegebenenfalls in die Vereinssatzung aufgenommen wird, z.B. "Der (Vereinsname) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist."

 

Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport 

Das Qualitätsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen.

Zu den Partnern im Qualitätsbündnis, dessen landesweite Umsetzung nun erfolgt, gehören neben dem LSB NRW und dem Sportministerium NRW, der die Maßnahme finanziell fördert, außerdem die Sportjugend NRW, der SSB Köln, der SSB/SJ Dortmund, die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW, der Kinderschutzbund NRW, der SSB Köln sowie die Deutsche Sporthochschule Köln als wissenschaftliche Begleitung.

Ziele:

  • Entstehung eines NRW weiten Bündnisses von Verbänden und Vereinen gegen sexualisierte Gewalt
  • Prävention von sexualisierter Gewalt als besonderes Qualitätsmerkmal in Sportvereinen verankern
  • Vorbeugung sexualisierter Gewalt
  • Sportvereine dabei unterstützen, die Prävention sexualisierter Gewalt in ihrem Verein zu verankern; eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln
  • Entwicklung von Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sportverein

Sie wollen auch Teil des Qualitätsbündnisses werden, dann informieren Sie sich im Folder Qualitätsbündnis

Bundeskinderschutzgesetz betrifft auch Sportvereine

2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) in Kraft, das den Ausschluss von einschlägig Vorbestraften nach § 72a SGBVIII, besser bekannt als erweitertes Führungszeugnis, im Kinder- und Jugendbereich festschreibt. Die Träger der Jugendarbeit (also auch die Sportvereine) müssen nun sicherstellen, dass keine Personen in der Jugendarbeit beschäftigt werden, die wegen einer sexuell motivierten Straftat vorbestraft sind.

Wer eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen möchte, ist verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde diese Verpflichtung auch auf die ehren- und nebenamtlich Tätigen ausgeweitet. Dadurch werden Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe besser geschützt.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die freien Träger entscheiden, für welche ehren- oder nebenamtlichen Tätigkeiten Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis von Bewerber*innen erforderlich ist. So soll sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein Näheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und dieses ausnutzen können. Entscheidende Kriterien sind dabei die Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen. Ein Prüfschema erläutert die genannten Kriterien und kann für die weitere Einschätzung der Tätigkeiten herangezogen werden.

Personen, deren Führungszeugnis Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit aufweist, sind von der Kinder- und Jugendarbeit im Verein/Verband auszuschließen.

Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) der Stadt hat allen Mülheimer Sportvereinen Vereinbarungen zukommen lassen, durch deren Unterzeichnung sich die Vereine verpflichten, Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse ihrer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu nehmen. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Verein diese Vereinbarung unterschrieben hat!

 

 

HINWEIS:
Für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis gelten strenge Regelungen zum Einhalten des Datenschutzes. Das erweiterte Führungszeugnis selbst (oder eine Kopie dessen) darf nicht archiviert werden. Lediglich der Dokumentationsvorschlag Führungszeugnis über die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis darf aufbewahrt werden. Das Führungszeugnis selbst bleibt im Besitz der Übungsleiter*innen. 

 

Anmerkung: 
Die Infografik „Kostenlose Beantragung erweiterter Führungszeugnisse durch Sportvereine“ zeigt den Ablauf für Bürger*innen der Stadt Mülheim. Für die umliegenden Städten und Kreisen informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Bürgerämtern. Sie können das Führungszeugnis auch online beim Bundeszentralregister in Bonn beantragen. Voraussetzung dafür ist die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises.

 

Infografik „Kostenlose Beantragung erweiterter Führungszeugnisse durch Sportvereine“
Infografik "Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII"
Informationen für Erziehungsberechtigte und Kinder

Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendschutz im Sport

Der Elternkompass informiert ausführlich über sexuellen Missbrauch und seine unterschiedlichen Facetten, auch in Bezug auf Social Media oder sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention von sexualisierter Gewalt und dem Vorgehen im Falle eines sexuellen Missbrauchs. Eltern finden hier außerdem dienliche Hinweise auf Merkmale, die einen guten Sportverein ausmachen. Weiterführende Literatur und Materialien für Kinder und Jugendliche sowie hilfreiche Adressen runden diese Orientierungshilfe ab.

Zwei Broschüren des LSB NRW helfen Mädchen und Jungen sich vor sexuellem Missbrauch im Sport zu schützen. Sie informieren Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter und engagierte Vereine über Möglichkeiten der Hilfe für Betroffene und über die Tricks der Täter*innen.

„… eine ‚Vereinskultur des Hinsehens und der Beteiligung‘ erhöht den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verein.“ (Safe Sport Broschüre)

 

Hier finden Sie Vereine, die bereits im Qualitätsbündnis sind. 

Anne Tore – sind wir stark!

"Anne Tore - sidn wir stark!" ist ein Präventionstheaterprogramm für Kinder im Alter von 8 – 11 Jahren zum Thema „Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt im Sportverein“.

Im Rahmen des Pilotprojektes „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ im Land NRW wurde in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW von und mit der Dortmunder Theaterpädagogin Anja Bechtel das Theaterstück „Anne, Tore – sind wir stark“ entwickelt.
Das Präventionstheaterprogramm vermittelt mit Leichtigkeit, Witz und Charme den Kindern Mut machende Inhalte zum Thema Gefühle, Berührungen und Hilfe holen. In den einzelnen Szenen geht es um unterschiedliche Situationen im Sport und in unterschiedlichen Sportarten, die Grenzverletzungen im sportlichen Vereinsleben beschreiben und den Umgang damit thematisieren.

Die Kinder im Publikum werden in das Theaterstück mit einbezogen und können mittels roter, gelber und grüner Karten eine Rückmeldung geben, wie sich die Kinder in der gerade vorgespielten Szene ihrer Meinung nach fühlen.
Nach dem Theaterstück arbeiten Kinder, Mädchen und Jungen nach Geschlechtern getrennt, Eltern und Übungsleiter*innen in getrennten Gruppen in Workshops das Gesehene auf und besprechen und vertiefen die dargestellten Situationen.

Das Angebot kann durch Sportvereine gebucht werden! 

Im Paket:

  • Theaterstück (45 Minuten)
  • Workshop für die Mädchen und Jungen (45 Minuten)
  • Eltern- und Trainer*inneninformationsveranstaltung (45 Minuten)
Kostenlose landes- und bundesweite Beratungsstellen
  • Hilfeportal sexueller Missbrauch bundesweite kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt
    Telefon: 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym)
  • Hilfe bei Cybermobbing, WhatsApp-Stress & Co.
    Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche
    https://www.juuuport.de
  • Nummer gegen Kummer
    Hilfe für Kinder und Jugendliche per Telefon und E-Mail
    ​​​​​​​Telefon: 116 111
    E-Mail: info@nummergegenkummer.de
  • ​​​​​​​Suse hilft
    ​​​​​​​Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben oft Gewalt
  • Weißer Ring
    Hilfe für Betroffene bei eingerichteten Beratungsstellen über das Telefon und online
    Telefon: 116 006 
    online: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
  • Kein Täter werden
    Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein an allen Standorten kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen.
  • Haben Sie in Ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt beim Sport erfahren? www.aufarbeitungskommission.de/sport oder telefonisch unter 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym)