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Sportabzeichen

Der Fitnessorden für Jung und Alt und Groß und Klein - Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für vielseitige körperliche Leistung im Breitensport, also außerhalb des Wettkampfsports. Es kann sowohl von Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen, als auch von Erwachsenen und von beeinträchtigten Menschen erworben werden - diese müssen nicht Mitglied in einem Sportverein sein.

Durch die drei Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold ist es ein ideales Angebot für alle Menschen, die entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten, Sport treiben und ihre Fitness testen und verbessern wollen.

Achtung: Fertig ausgefüllte Prüfkarten können während der Öffnungszeiten im Büro 10 abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie diese in den Briefkasten des MSB einwerfen. Sobald wir die Prüfkarten fertig bearbeitet haben, kontaktieren wir Sie zeitnah. 

Welche Formulare werden benötigt?

Änderungen ab 1. Januar 2023

Hier finden Sie alle ab 1. Januar 2023 gültigen Materialien, die in gedruckter Form bei Ihrem zuständigen Landessportbund und dessen Untergliederungen ab Ende Februar/Anfang März kostenfrei abgeholt werden können.

Abnahmeorte in Mülheim

Grundsätzlich kann jeder interessierte Bürger ohne in einem Verein Mitglied zu sein das Sportabzeichen bei einem Verein ablegen. Bitte melden Sie sich vorher bei dem Verein ihrer Wahl an und machen Sie einen Termin aus. Die Vereine integrieren die Abnahme in ihr normales Training.

Die Sportabzeichen Saison beginnt immer nach den Osterferien und endet vor den Herbstferien. In Ausnahme Fällen besteht die Möglichkeit auch außerhalb der Saison mit einem Prüfer*in evtl. einen Termin zu vereinbaren.

Sportabzeichen in der Schule

Das Deutsche Sportabzeichen ist in der Schule eine gute Möglichkeit, um dem zunehmenden Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Das vielfältige Übungsangebot fordert die unterschiedlichsten motorischen Fähigkeiten der Schüler*innen heraus. Es kann unterrichtsbegleitend durchgeführt werden und die Leistungsergebnisse können zur Notenfindung beitragen. Und als Belohnung für die bestandene Herausforderung gibt es für die kleinen Sportler*innen eine Urkunde und ein Abzeichen. Gleichzeitig sind die Übungen eine gute Vorbereitung auf die BJS. Außerdem können erbrachte Leistungen des DSA und aus dem BJS „Wettbewerbe“ gegenseitig anerkannt werden.

Prüfer*in werden

Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist. Der Prüferausweis wird durch den zuständigen LSB kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Informationen zu dieser Qualifikation finden Sie im DBS-Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung".

Ihr LSB bzw. seine Untergliederungen informieren über:

- Inhalte, Termine, Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen

- Zugangsvoraussetzungen (z.B. Mitglied in einem Sportverein, Mindestalter 16 Jahre etc.)

- Ausnahmen

- Online-Schulung

- Selbststudium des DSA-Ausbildungsmaterials (PrüfungswegweiserLeistungskataloge).

In den Sportarten, in denen unzureichende Kenntnisse bestehen, ist ein vertiefender Lehrgang des LSB zu besuchen oder ein*e in der betreffenden Sportart lizenzierte Fach-Übungsleiter*in/Fach-Trainer*in zur Unterstützung hinzuzuziehen. Eine Fort- und Weiterbildung von mindestens 2 LE ist empfehlenswert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Prüfer*innen sind ebenfalls bei den LSB/KSB/SSB zu erfragen.

Wichtige Hinweise

Wichtig:  Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer oder E-Mail auf der Prüfkarte an!

Falls der/die Sportabzeichen-Erwerber*in die Urkunde nicht persönlich abholen kann, besteht die Möglichkeit jemanden zu beauftragen. Bitte benutzen Sie hierfür die hinterlegte Vollmacht.

Eine offizielle Beurkundung (z. B. für Bewerbungen) kann von unserer Seite leider nicht erfolgen.

Vollmacht