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Übungsleiter*in-C-Lizenz

Sie sind hobby- oder berufsmäßig sportbegeistert und möchten sich gerne als Übungsleiter*in in einem Sportverein engagieren? Sie haben Spaß daran, Gruppen von jung bis alt zu leiten und denen Neues beizubringen?

Der Übungsleiter*innenschein befähigt Sie, Sportmannschaften und einzelne Spieler*innen optimal zu fördern, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und ihnen zu ihrer Bestleistung zu verhelfen. Um dabei auch das Risiko von Sportverletzungen auszuschließen, sind grundlegende Kenntnisse über ein effektives und verletzungsfreies Training im Sport erforderlich.

Wenn Sie den Übungsleiter*innenschein besitzen, dann freuen wir uns immer wieder auf neue Übungsleiter*innen und Helfer*innen bei unseren Veranstaltungen und Projekten.

Sie sind sportlich und möchten gerne anderen Menschen etwas beibringen? Sie sind interessiert an einer breitensportlich- und praxisorientierten Tätigkeit im Verein?

Die Übungsleiter*innenausbildung sportartübergreifend gliedert sich in Basismodul (30 Lerneinheiten) und Aufbaumodul (90 Lerneinheiten).

Alle Informationen zur Ausbildung für die Übungsleiter*in-C-Lizenz finden Sie in dieser Übersicht.

Mülheimer Vereine, in denen Personen eine Übungsleiter*innenausbildung absolvieren möchten, haben die Möglichkeit, für diese aus einem speziellen Fond eine finanzielle Unterstützung per Antrag beim MSS zu erhalten. Die Förderung der Ehrenamtsausbildung muss von dem jeweiligen Mülheimer Verein beantragt werden. Den Antrag und Ansprechpartner*innen finden Sie unter dem Link.

Wie hoch ist der Betrag der Förderung?

Jede beantrage Ausbildung wird zur Hälfte bezuschusst, maximal jedoch mit 150,- Euro.

Welche Ausbildungen/Fortbildungen werden gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf die Vorstufenqualifizierung bis hin zur höchsten Qualifikationsstufe im Lizenzsystem. Außerdem werden auch Fort- und Weiterbildungen des Vorstandes bezuschusst.

Können mehrere Anträge pro Mitglied eingereicht werden?

Es können mehrere Anträge eingereicht werden, wenn zum Beispiel eine Ausbildung aus mehreren Stufen besteht. (Beispiel Übungsleiter*in-C: Basis- und Aufbaumodul). Insgesamt werden pro Person aber nur maximal 150,- Euro ausgezahlt.

Wie viele Anträge können pro Verein eingereicht werden?

Es gibt keine Obergrenze für die Vereine. Eingereicht werden können Anträge, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Bis wann können Anträge eingereicht werden?

Es gilt das Windhund Prinzip: Eingereichte Anträge werden bewilligt, bis die gesamte Jahresfördersumme verbraucht ist.

Wann wird das Geld an den Verein ausgezahlt?

Sobald Sie den Nachweis der Teilnahme erbringen, werden die Fördermittel angewiesen. Findet eine Maßnahme also zum Beispiel erst im Oktober 2020 statt, kann erst nach erfolgreicher Teilnahme der Betrag ausgezahlt werden. Ausgenommen sind Verlängerungen der Lizenzen

Haben Sie das Aufbaumodul abgeschlossen, ist der Übungsleiter*innenschein vier Jahre gültig. Sie können den Übungsleiter*innenschein bevor er abgelaufen ist verlängern, indem Sie Fortbildungen und Kurse besuchen.

Verschiedene Seminare finden Sie bei Qualifikations- und Fördermöglichkeiten.

Wenn Sie die Ausbildung als Übungsleiter*in beendet haben, dann werden Sie mit verschiedenen Menschen in Kontakt treten. Dies können neben Menschen mit Behinderung, Erwachsene und Senioren*innen auch Kinder und Jugendliche sein. Deswegen sind wir verpflichtet das Führungszeugnis einzusehen, wenn Sie für uns als Übungsleiter*in tätig werden.