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Wir über uns

Die Rechtsform unserer Organisation, seine Zwecke und Aufgaben, die Mitgliedschaften und die internen Entscheidungsstrukturen sind in unserer Satzung grundsätzlich geregelt.
Hier können Sie die vollständige Satzung herunterladen.
Einige zentrale Aussagen sind:
Der Mülheimer Sportbund e.V. (MSB) ist die unabhängige Gemeinschaft der Sportvereine, die ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr haben.
Wir vertreten den Sport und die Interessen unserer Mitglieder. Wir treten insbesondere dafür ein, dass allen unseren Mitgliedern und der Mülheimer Bevölkerung die Möglichkeit gegeben wird, unter zeitgemäßen Bedingungen Sport zu treiben.
Der MSB ist Mitglied im LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. und parteipolitisch und konfessionell neutral. Um die Zwecke unserer Organisation zu erfüllen und die gesteckten Ziele zu erreichen, stellen wir uns vielfältigen Aufgaben:

  • Zusammenarbeit aller Sportvereine und Fachschaften in Mülheim an der Ruhr und die Regelung der überfachlichen und überverbandlichen Aufgaben
  • Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Sportorganisationen
  • Beratende Mitwirkung bei der Errichtung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und bei der Förderung des Sportstättenbaues
  • Durchführung von sportlichen Veranstaltungen
  • Förderung des Freizeit- und Breitensports
  • Jugendförderung
  • Durchführung von überfachlichen Kursen
  • Freizeit, Bildung und Erziehung
  • Sport- und Leistungsabzeichen
  • Gesundheit, Umwelt und Sport
  • Internationale Sportbeziehungen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Unser Vorstand führt den Verein und sichert die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung getroffenen Entscheidungen. Die einzelnen Maßnahmen und die Sach- und Dienstleistungen werden von unserer Geschäftsstelle umgesetzt.
Alle die Jugend betreffenden fachlichen und überfachlichen Aufgaben regelt und erledigt der Jugendausschuss. Unsere Sportjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet auch über die Verwendungen der ihr zufließenden Mittel. Zusammensetzung und Aufgaben des Jugendausschusses ergeben sich aus der Jugendordnung.